Führer
schein
Klasse A
DEIN MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN
Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
• bei allen Kleinkrafträdern: |
• maximale Geschwindigkeit 45km/h |
• maximaler Hubraum 50cm³ |
• bis zu 4KW bei Elektromotoren |
• Therorie: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
• Praxis: keine Mindestanzahl an Fahrtstunden |
• Mindestalter: 15 Jahre |
• Eingeschlossene Klassen: keine |
INTERESSIERT MICH
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
• bei allen Krafträdern: |
• maximale Hubraum von bis zu 125 cm³ |
• einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW |
• das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg darf man nicht übersteigen |
• Therorie: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
• Praxis: 5 Fahrtstunden (à 45 Min.) Überland 4 Fahrtstunden (à 45 Min.) Autobahn 3 Fahrtstunden (à 45 Min.) bei Nacht |
• Mindestalter: 16 Jahre |
• Eingeschlossene Klassen: AM |
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Klasse B196 (neue A1)
Mindestalter: 25 Jahre
• Beantragung: Wer mindestens 25 Jahre alt ist und die Klasse B mindestens 5 Jahre besitzt, Bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (B196) erteilt |
• Therorie: 4 Doppelstunden (à 90 Minuten) klassenspezifischer Motorradunterricht |
• Praxis: 5 Doppelstunden (à 90 Minuten)< |
• Mindestalter: 25 Jahre |
• Eingeschlossene Klassen: A1, AM |
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Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
• bei allen Krafträdern: |
• einer Motorleistung bis 35 kW |
• das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg darf man nicht übersteigen |
• Therorie: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
• Praxis: 5 Fahrtstunden (à 45 Min.) Überland 4 Fahrtstunden (à 45 Min.) Autobahn 3 Fahrtstunden (à 45 Min.) bei Nacht |
• Mindestalter: 18 Jahre |
• Eingeschlossene Klassen: A1, AM |
• Zusatzinformationen: Hat der Bewerber, den Führerschein Klasse A1 zwei Jahre, so reduziert sich die Zahl der Sonderfahrten auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit. Wer über zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A1 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber bevor er den Fahrschüler zur Prüfung vorstellt davon überzeugen, dass er in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. |
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Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
• bei allen Krafträdern: |
• Geschwindigkeit mehr als 45 km/h |
• Hubraum mehr als 50 cm³ |
• Motorleistung mehr als 35 kW |
• das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg |
• Therorie: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
• Praxis: 5 Fahrtstunden (à 45 Min.) Überland 4 Fahrtstunden (à 45 Min.) Autobahn 3 Fahrtstunden (à 45 Min.) bei Nacht |
• Mindestalter: 24 Jahre |
• Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM |
• Zusatzinformationen: Hat der Bewerber, den Führerschein Klasse A2, so reduziert sich die Zahl der Sonderfahrten auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit. Wer über zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber bevor er den Fahrschüler zur Prüfung vorstellt davon überzeugen, dass er in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. |
INTERESSIERT MICH