Führer
schein
Klasse A

DEIN MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN

Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

• bei allen Kleinkrafträdern:
• maximale Geschwindigkeit 45km/h
• maximaler Hubraum 50cm³
• bis zu 4KW bei Elektromotoren
• Therorie: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 2 Doppelstunden Zusatzstoff
• Praxis: keine Mindestanzahl an Fahrtstunden
• Mindestalter: 15 Jahre
• Eingeschlossene Klassen: keine
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Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

• bei allen Krafträdern:
• maximale Hubraum von bis zu 125 cm³
• einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
• das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg darf man nicht übersteigen
• Therorie:
12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• Praxis:
5 Fahrtstunden (à 45 Min.) Überland
4 Fahrtstunden (à 45 Min.) Autobahn
3 Fahrtstunden (à 45 Min.) bei Nacht
• Mindestalter: 16 Jahre
• Eingeschlossene Klassen: AM
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Klasse B196 (neue A1)

Mindestalter: 25 Jahre

• Beantragung:
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und die Klasse B mindestens 5 Jahre besitzt,
Bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (B196) erteilt
• Therorie:
4 Doppelstunden (à 90 Minuten)
klassenspezifischer Motorradunterricht
• Praxis:
5 Doppelstunden (à 90 Minuten)<
• Mindestalter: 25 Jahre
• Eingeschlossene Klassen: A1, AM
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Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

• bei allen Krafträdern:
• einer Motorleistung bis 35 kW
• das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg darf man nicht übersteigen
• Therorie:
12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• Praxis:
5 Fahrtstunden (à 45 Min.) Überland
4 Fahrtstunden (à 45 Min.) Autobahn
3 Fahrtstunden (à 45 Min.) bei Nacht
• Mindestalter: 18 Jahre
• Eingeschlossene Klassen: A1, AM
• Zusatzinformationen:
Hat der Bewerber, den Führerschein Klasse A1 zwei Jahre, so reduziert sich die Zahl der Sonderfahrten auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit.
Wer über zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A1 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber bevor er den Fahrschüler zur Prüfung vorstellt davon überzeugen, dass er in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
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Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre

• bei allen Krafträdern:
• Geschwindigkeit mehr als 45 km/h
• Hubraum mehr als 50 cm³
• Motorleistung mehr als 35 kW
• das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg
• Therorie:
12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• Praxis:
5 Fahrtstunden (à 45 Min.) Überland
4 Fahrtstunden (à 45 Min.) Autobahn
3 Fahrtstunden (à 45 Min.) bei Nacht
• Mindestalter: 24 Jahre
• Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
• Zusatzinformationen:
Hat der Bewerber, den Führerschein Klasse A2, so reduziert sich die Zahl der Sonderfahrten auf 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit.
Wer über zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber bevor er den Fahrschüler zur Prüfung vorstellt davon überzeugen, dass er in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
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