Aufbauseminar Bei Verstößen innerhalb der Probezeit droht den Fahranfängern ein Aufbauseminar, welches dann vom jeweiligen Straßenverkehrsamt angeordnet wird.Ein Aufbauseminar besteht aus vier Theoriesitzungen von jeweils 135 Minuten und aus einer Beobachtungsfahrt.Die Anzahl der Teilnehmer liegt bei mindestens 6 Personen und bei höchstens 12 Personen.Das Seminar erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 2 bis maximal 4 Wochen.