Willkommen bei der Fahrschule D.GROßE-KATHöFER

Unsere ausgebildeten und kompetenten Fahrlehrer unterrichten Dich in Theorie und Praxis und zeigen Dir das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
Aktuellste Lernmethoden und Fahrzeuge bereiten Dich professionell auf Fahrvergnügen und Mobilität vor.
Auf den folgenden Seiten findest Du Informationen zum Führerschein und zu unserer Fahrschule. 
Du hast Interesse an unseren Leistungen?
Dann nimm mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Dich!

Ab dem 1. Dez. bleibt Freitags 
die Fahrschule geschlossen

unsere Flotte steht für Dich bereit

Deine checkliste

Was Du Wissen solltest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung des Sehtests
  • biometrisches Passbild
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass

Das Antragsformular bekommst Du bei uns in der Fahrschule.

Die Gebühren liegen bei 45€.

Bis zur Genehmigung des Führerscheinantrags vergehen meist 8 bis 10 Wochen.
Für 90 € können auch Eilanträge gestellt werden.
Diese müssen allerdings persönlich beim zuständigen Amt abgegeben werden.

  • Bescheinigung Sehtest
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • biometrisches Passbild
  • Fahrschulbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bargeld oder EC-Karte
  • Antrag auf Begleitetes Fahren
  • Angaben zur Begleitperson (für jede Person einzeln)
  • Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen
  • Kopie der Ausweise der Erziehungsberechtigten

Die Antragsformulare erhältst du bei uns in der Fahrschule.

Die Gebühren für den Führerscheinantrag betragen 45 €.
Dazu kommen 15 € pro Begleitperson und 10 €für die Prüfbescheinigung.
In der Fahrschule können diese Gebühren ausschließlich bar und passend bezahlt werden.

Bis zur Genehmigung des Führerscheinantrags vergehen meist 8 bis 10 Wochen.
Für 90 € können auch Eilanträge gestellt werden.
Diese müssen allerdings persönlich beim zuständigen Amt abgegeben werden.

Wenn du aus dem Kreis Bottrop kommst, musst du einfach nur zu uns in die Filiale kommen und dort den Antrag unterschreiben. Dafür musst du lediglich deinen Ausweis mitbringen.

Schüler, die von außerhalb kommen, müssen selbstständig zu dem Amt, bei dem sie den ersten Antrag gestellt hatten, gehen und dort den Wechsel beantragen. Dafür werden die Fahrschulbescheinigung und ein gültiger Ausweis benötigt.

Bei einem Wechsel innerhalb des Kreises beträgt die Gebühr 15 €.
Sie muss bar und passend bezahlt werden.
Für andere Ämter können abweichende Preise gelten. 

Die Bearbeitungszeit beträgt meist 2 bis 3 Wochen.
Ein Eilantrag ist nicht möglich. 

Die Fahrschule in Bottrop

FAHRSCHULE
D.GROßE KATHöFER

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